
Der Führerschein der Klasse AM ist die „Einsteigerklasse“ für das Fahren von Kleinkrafträdern und Rollern. Er berechtigt dazu, leichte motorisierte Zweiräder im Straßenverkehr zu führen.

Der Motorradführerschein bringt dich Schritt für Schritt zur Freiheit auf zwei Rädern. Schon ab 16 Jahren kannst du mit der Klasse A1 starten und Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren. Mit 18 Jahren folgt die Klasse A2, die dir das Fahren von Motorrädern bis 35 kW erlaubt. Nach zwei Jahren Fahrpraxis oder direkt ab 24 Jahren steigst du in die Klasse A auf und darfst damit alle Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren. So baust du deine Erfahrung sicher und stufenweise auf.
Unterschiede auf einen Blick
Klasse A → 24 Jahre (Direkt) oder 20 Jahre (mit 2 Jahren A2) → Alle Motorräder → unbegrenzt
Klasse A1 → 16 Jahre → Leichtkrafträder → bis 125 ccm / max. 11 kW
Klasse A2 → 18 Jahre

Der Autoführerschein der Klasse B ist der Schlüssel zur selbstständigen Mobilität. Ob klassisch ab 18, schon mit BF17 oder mit den flexiblen Varianten B78 und B197 – bei uns findest du die passende Ausbildung für deine Bedürfnisse.
Unterschiede auf einen Blick
Klasse B → 18 Jahre → Pkw bis 3.500 kg → Standard-Führerschein
Klasse BF17 → 17 Jahre → Pkw bis 3.500 kg → Begleitetes Fahren
Klasse BF78 → 18 Jahre → nur Automatik-Pkw → Einschränkung auf Automatik
Klasse BF197 → 18 Jahre → Pkw Automatik + Schaltung → flexible Variante

Der Führerschein Klasse BE ist die richtige Wahl, wenn du regelmäßig schwere Anhänger ziehen möchtest – vom Wohnwagen bis zum Pferdeanhänger. Er bietet dir mehr Flexibilität als Klasse B oder B96 und macht dich fit für den sicheren Umgang mit größeren Gespannen.
Unterschied zu Klasse B96
B96: Anhänger über 750 kg erlaubt, solange Zugfahrzeug + Anhänger zusammen max. 4.250 kg wiegen → keine Prüfung nötig (nur Schulung)
BE: Anhänger über 750 kg möglich, auch wenn Zugfahrzeug + Anh¨nger zusammen über 4.250 kg wiegen (bis max. 7.000 kg) → Prüfung erforderlich